Rettungshelfer/in
Rettungshelfer/in (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer/in (RDH) ist eine bundesweit nicht einheitliche Qualifizierung für Personal im Krankentransport und Rettungsdienst (Rettungsdienstfachpersonal). Die Regelungen für Einsatz und Ausbildung werden, sofern keine landesweiten Regelungen existieren von den jeweiligen Ortsvereinen bzw. deren Dachorganisationen vorgegeben.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt bei dieser Ausbildung im Bereich der qualifizierten Krankentransporte, wo sie zusammen mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten den Krankentransportwagen (KTW) besetzen. Sie werden jedoch auch in einigen Bundesländern in der Notfallrettung eingesetzt. Dort besetzen sie zusammen mit einem Rettungsassistenten einen Rettungswagen (RTW). Der Rettungshelfer war früher in vielen Bundesländern aufgrund der kurzen Ausbildung die typische Ausbildung für Zivildienstleistende bzw. aktuell für FSJler oder Bundesfreiwilligendienstleistende im Rettungsdienst und Krankentransport.
Die Ausbildung zum Rettungshelfer dauert in den meisten Bundesländern und Ortsvereinen 320 Stunden und umfasst eine theoretische Ausbildung (160 Stunden) sowie ein 80-stündiges Krankenhauspraktikum und 80-stündiges Praktikum in einer Rettungswache. Jedoch sind Stundenanzahl in den beiden Praktika von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Teilweise wird zum Beispiel auch auf das Krankenhauspraktikum verzichtet und dafür ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum absolviert. Sofern es dazu keine Sonderregelung gibt, erhält man die Ausbildung ohne Absolvierung einer Abschlussprüfung.
Die theoretische Ausbildung ist meist mit den Ausbildungsinhalten der Ausbildung zum Rettungssanitäter identisch. So umfasst sie unter anderem die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, häufige Krankheitsbilder und Notfälle im Krankentransport und Rettungsdienst, sowie den Umgang und die Vorbereitung von medizinischen Geräten.