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Unsere Leistungen: Vielseitig und zuverlässig

Die meisten Menschen verbinden den Rettungsdienst mit dramatischen Unfällen auf der Autobahn, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Aber Rettungsdienst ist sehr viel mehr. Neben den vielen geplanten Krankentransporten gehören dazu auch Fahrten mit Intensivpatienten oder den Transport von Früh- und Neugeborenen in spezialisierten Transportinkubatoren.
 

Notfallrettung

Lebensbedrohliche Erkrankungen und Unfallverletzungen sind ein Fall für die Notfallrettung. Schon unsere Disponenten auf der Leitstelle Trier schätzen die Situation entsprechend ein und schicken das passende Rettungsmittel zum Einsatzort.

Falls nötig wird ein Notarzt hinzugezogen, der im so genannten Rendezvous-System mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) oder mit dem Rettungshubschrauber (RTH) zum Rettungswagen kommt. Anschließend wird der Patient dann in ein Krankenhaus mit der geeigneten Versorgungskapazität gebracht.

In Deutschland ist der Rettungsdienst eine Angelegenheit der Länder, die das in ihren Landesrettungsdienstgesetzen regeln. In Rheinland-Pfalz ist das Deutsche Rote Kreuz Hauptleistungserbringer im Rettungsdienst. In den zu unserem Rettungsdienstgebiet gehörigen Landkreisen deckt der DRK-Rettungsdienst Eifel-Mosel-Hunsrück nahezu einhundert Prozent der Leistungen ab.
 

Qualifizierter Krankentransport

Zum Qualifizierten Krankentransport gehören beispielsweise Fahrten mit pflegebedürftigen Personen zum niedergelassenen Arzt, zum stationären Aufenthalt ins Krankenhaus oder zu einer länger andauernden Behandlung wie Dialyse oder Chemotherapie. Dabei muss die Fahrt vom Hausarzt verordnet werden. Voraussetzung dabei ist, dass eine fachliche Betreuung des Patienten während der Fahrt erforderlich ist. Ebenso wie die Einsätze im Rahmen der Notfallrettung werden auch die Krankentransporte von der Leitstelle disponiert.

Zu den Personengruppen, die per Krankentransport befördert werden, gehören

  • (infektiös) erkrankte Patienten
  • bettlägerige Patienten
  • gehbehinderte Personen
  • Dialysepatienten
  • Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. 

Diese Leistungen erbringt unser Personal:

  • Notfallsanitäter/innen, Rettungsassistent/innen und Rettungssanitäter/innnen

Unsere Mitarbeiter/innen absolvieren 3jährige Ausbildung (in Theorie und Praxis) nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) von 2015, um die entsprechenden Vorraussetzungen zu erfüllen, damit sie im Krankentransport und Rettungsdienst eingesetzt werden können.
 

Rettungsdienst

Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, RettD) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für

  • Rettungsdienstliche Einsatzkleidung (DIN EN 443, DIN EN 471, DIN EN 659)
  • Fahrzeuge zur Patientenbeförderung (DIN EN 1789)
  • Krankenfahrtragen (DIN EN 1865)

Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 9001). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.

Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt.

Nach § 133 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes. Diese umfassen Notfallrettung, ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport nach Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder:

  • Die Notfallrettung umfasst die medizinische Notfallversorgung sowie den sich gegebenenfalls anschließenden Notfalltransport.
  • Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf.
  • Krankentransport umfasst die Beförderung von Patienten, die im Zusammenhang mit der Beförderung einer Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Bei der öffentlich-rechtlichen Durchführung sind die Landkreise oder Kommunen durch Landesrecht Träger des Rettungsdienst („kommunale Pflichtaufgabe“).